Im Verfahren vor dem Landgericht Halle gegen den Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke hat die Staatsanwaltschaft den großen Einfluss des 52-Jährigen auf das politische und gesellschaftliche Geschehen in Deutschland hervorgehoben. Schon dessen Reichweite in den sozialen Medien zeige, „dass der Angeklagte eine allgemein in Vergessenheit geratene Parole wiederbelebt und salonfähig gemacht hat“, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Freitag am dritten Prozesstag vor dem Landgericht. Dass tausende Menschen Accounts von Höcke selbst oder AfD-Accounts, die Höcke-Reden verbreiten, folgten, müsse deshalb bei einer etwaigen Verurteilung Höckes in diesem Prozess strafschärfend berücksichtigt werden.